Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht
Behörden entscheiden per Bescheid, und dagegen laufen kurze Fristen. Wir prüfen den Bescheid und den Weg, den das Gesetz dagegen vorsieht.
Bescheid und Widerspruch
Ob vor der Klage ein Widerspruch vorgesehen ist, hängt vom Gebiet ab. Wir klären das zuerst und halten die Frist ein, die in der Rechtsbehelfsbelehrung steht.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Klage richtet sich gegen die Behörde und ist in der Regel binnen eines Monats zu erheben. Wir vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht, auch im Eilverfahren.
Wo steht Ihre Sache auf diesem Weg? Wir klären es im Erstgespräch am Telefon.