Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben zwei Wochen. Wir nehmen Akteneinsicht und sehen uns den Vorwurf an, bevor wir etwas raten.
Der Weg im Bußgeldverfahren
Der Einspruch geht binnen zwei Wochen nach Zustellung an die Verwaltungsbehörde. Hält sie am Bescheid fest, geht die Sache an das Amtsgericht.
Unfall und Versicherung
Nach einem Unfall sichern wir Gutachten und Belege und führen den Schriftwechsel mit der gegnerischen Versicherung. Je nach Streitwert entscheidet im Streitfall das Amtsgericht oder das Landgericht.
Wo steht Ihre Sache auf diesem Weg? Wir klären es im Erstgespräch am Telefon.