Rechtsgebiet
Familienrecht
Trennung und Scheidung folgen festen Schritten. Wir ordnen Unterhalt, Zugewinn und Umgang, bevor darüber gestritten wird.
Trennung und Scheidung
Vor der Scheidung steht in der Regel das Trennungsjahr. Den Antrag stellen wir beim Familiengericht, einer Abteilung des Amtsgerichts; im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang.
Unterhalt und Umgang
Unterhalt rechnen wir nach dem konkreten Einkommen durch und fordern ihn zuerst außergerichtlich. Beim Umgangs- und Sorgerecht suchen wir die einvernehmliche Lösung, bevor das Familiengericht entscheidet.
Wo steht Ihre Sache auf diesem Weg? Wir klären es im Erstgespräch am Telefon.