Rechtsgebiet
Strafrecht
Als Beschuldigte oder Beschuldigter müssen Sie nichts aussagen. Wir nehmen zuerst Akteneinsicht und besprechen dann das weitere Vorgehen.
Vor jeder Aussage
Die Akte sieht in der Regel nur die Verteidigung ein. Wir beantragen Akteneinsicht und besprechen erst danach, ob und was Sie sagen.
Strafbefehl und Hauptverhandlung
Gegen einen Strafbefehl bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Kommt es zur Hauptverhandlung, bereiten wir sie mit Ihnen vor und begleiten Sie zu jedem Termin.
Wo steht Ihre Sache auf diesem Weg? Wir klären es im Erstgespräch am Telefon.