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Rechtsanwälte Demo, Daten erfunden
Vennhorst Tellhaus Rechtsanwälte.
Verkehrs-, Arbeits-, Familien-, Miet-, Straf-, Sozial- und Verwaltungsrecht in Osnabrück
Erstgespräch am Telefon Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr, danach nach Absprache
Behörde, Einspruch, Gericht: Welchen Weg Ihre Sache nimmt, sagen wir Ihnen vorab.
- Unsere Tür
- Am Wegebrink 7, 49074 Osnabrück
- Schreiben
- kanzlei@vennhorst-tellhaus.example
Rechtswege
Vom Anlass zum Gericht, Gebiet für Gebiet.
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Verkehrsrecht
Bußgeld, Fahrverbot, Punkte
- Bußgeldbescheid
- Einspruch binnen zwei Wochen
- Amtsgericht, wenn es dazu kommt
- Den Schriftwechsel nach einem Unfall führen wir für Sie
Für Bußgeldsachen: der Bußgeldlotse
Der Bußgeldlotse ordnet Ihren Fall dem amtlichen Bußgeldkatalog zu und zeigt Ihnen, welches Bußgeld, wie viele Punkte und welches Fahrverbot dort vorgesehen sind. Ob sich daraus etwas machen lässt, besprechen wir am Telefon.
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Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Aufhebungsvertrag
- Kündigung
- Klage binnen drei Wochen
- Arbeitsgericht, zuerst der Gütetermin
- Aufhebungsvertrag und Abfindung besprechen wir vor der Unterschrift
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Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgang
- Einigung, wo sie möglich ist
- Antrag
- Familiengericht, eine Abteilung des Amtsgerichts
- Unterhalt rechnen wir durch und fordern ihn zuerst außergerichtlich
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Mietrecht
Kündigung, Nebenkosten, Mängel, Mieterhöhung
- Aufforderung an die Gegenseite
- Klage
- Amtsgericht bei Wohnraum, sonst nach Streitwert
- Einer Mieterhöhung müssen Sie erst bis Ende des übernächsten Monats zustimmen
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Strafrecht
Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung
- Ermittlungsverfahren
- Anklage oder Strafbefehl (Einspruch: zwei Wochen)
- Amtsgericht, bei schwereren Vorwürfen Landgericht
- Vor jeder Aussage lesen wir die Akte
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Sozialrecht
Rente, Krankenkasse, Pflege
- Bescheid
- Widerspruch binnen eines Monats
- Sozialgericht, für Versicherte ohne Gerichtskosten
- Bescheide rechnen wir nach
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Verwaltungsrecht
Baurecht, Gewerbe, Fahrerlaubnis, Schule
- Bescheid
- Widerspruch, soweit vorgesehen
- Verwaltungsgericht, Klagefrist meist ein Monat
- Wir prüfen, ob vor der Klage ein Widerspruch vorgeschrieben ist
Die Kanzlei
Über den Ausgang sagen wir nichts zu. Über unsere Arbeit schon.
- Eine Person führt Ihre Sache, vom ersten Anruf bis zum Termin.
- Jeder Schriftsatz geht Ihnen zu, bevor er rausgeht.
- Nachricht bis 16 Uhr: Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt ruft am selben Werktag zurück.
- Was es kostet, erfahren Sie vor dem ersten Schritt.

Das Team
Wer Sie vertritt.
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Katrin Vennhorst
Rechtsanwältin
Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Amts- und Landgericht
- Arbeitsgericht
- Sozialgericht
- Verwaltungsgericht
- Finanzgericht
Kennt Kündigungen auch von der Arbeitgeberseite.
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Jonas Tellhaus
Rechtsanwalt
Verkehrsrecht, Strafrecht
- Amts- und Landgericht
- Arbeitsgericht
- Sozialgericht
- Verwaltungsgericht
- Finanzgericht
Geht bei Messverfahren dem Gerät nach, nicht nur dem Foto.
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Mira Haselbrink
Rechtsanwältin
Familienrecht, Mietrecht
- Amts- und Landgericht
- Arbeitsgericht
- Sozialgericht
- Verwaltungsgericht
- Finanzgericht
Sucht zuerst die Einigung, dann das Gericht.
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Lennart Brockdiek
Rechtsanwalt
Verwaltungsrecht, Mietrecht
- Amts- und Landgericht
- Arbeitsgericht
- Sozialgericht
- Verwaltungsgericht
- Finanzgericht
Kennt Behörden von innen, war vorher in einer Stadtverwaltung.
Der Ablauf
Dem Instanzenzug nach.
Ring: Station nicht in jeder Sache.
Erstgespräch
Etwa zwanzig Minuten. Danach kennen Sie Ihren Weg, die laufende Frist und die Kosten des nächsten Schritts. Legen Sie den Bescheid bereit.
Vollmacht und Akte
Mit Ihrer Vollmacht fordern wir die Akte an und wahren die Fristen. Bevor wir der Behörde schreiben, kennen Sie die Akte.
Behörde, wo vorgesehen
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder Widerspruch gegen einen Sozialbescheid, begründet mit der Akte. In Arbeits- und Familiensachen entfällt dieser Schritt.
Erste Instanz
Kommt es zum Gericht: Amts-, Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgericht. Den Termin bereiten wir mit Ihnen vor.
Rechtsmittel
Ob es weitergeht, steht in der Begründung; die lesen wir zuerst mit Ihnen. Fristen: in Straf- und Bußgeldsachen eine Woche ab Verkündung, sonst meist ein Monat ab Zustellung.
Kosten je Strecke
Die Rechnung folgt dem Weg.
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Erstgespräch
Höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer
Für Verbraucher gesetzlich so begrenzt (§ 34 RVG).
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Behörde
Station kann entfallen
Anwaltsgebühr nach dem RVG, keine Gerichtskosten
Im Bußgeld- und im Sozialrecht ein Betrag aus einem gesetzlichen Rahmen, sonst nach dem Gegenstandswert.
Im Sozialrecht ist das Widerspruchsverfahren für Bürger kostenfrei (§ 64 SGB X).
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Erste Instanz
Station kann entfallen
Das 1,3-Fache der gesetzlichen Gebühr
In Verfahren nach Streitwert: ein Vielfaches der Gebühr nach § 13 RVG, die vom Streitwert abhängt.
Vor Zivil- und Verwaltungsgerichten trägt in der Regel, wer verliert, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO, § 154 VwGO).
Ausnahme Arbeitsgericht: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
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Rechtsmittel
Station kann entfallen
Das 1,6-Fache statt des 1,3-Fachen
In Verfahren nach Streitwert steigt die Verfahrensgebühr in der Berufung von 1,3 auf 1,6 (VV RVG Nr. 3100, 3200).
Wer trägt was
Ohne Rechtsschutz
- Sie tragen Anwaltskosten nach dem RVG und Gerichtskosten nach dem GKG
- Bei wenig Einkommen prüfen wir Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Mit Rechtsschutz
- Die Deckungsanfrage stellen wir, bevor Kosten entstehen
- Die Deckungszusage sagt, welche Kosten gedeckt sind
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt bei Ihnen
- Lehnt der Versicherer ab, sprechen wir vor dem nächsten Schritt
Bewertungen
Hier erscheinen die echten Bewertungen Ihrer Kanzlei.
Platzhalter der Demo
Aus Ihrem Google-Profil, nie von uns geschrieben.
Keine Beispielzitate, keine Beispielsterne.
- Schnitt und Anzahl, mit Sternen
- Link zu allen Bewertungen
- Bis zu drei Zitate, wörtlich, mit Vorname und Datum
Fragen
Was uns am Telefon oft gefragt wird.
Wie lange habe ich Zeit?
Fristen laufen ab Zugang oder Bekanntgabe: Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zwei Wochen, Kündigungsschutzklage drei Wochen, Widerspruch gegen einen Sozialbescheid ein Monat. Rufen Sie an, bevor Sie selbst rechnen.
Muss ich selbst zum Gericht?
Im Bußgeldverfahren kann das Gericht Sie auf Antrag vom Erscheinen entbinden, im Strafverfahren kommen Sie in der Regel selbst. Wir sagen es Ihnen vor dem Termin.
Muss ich nach Osnabrück kommen?
Zum Erstgespräch reicht das Telefon. Das Gericht liegt dort, wo die Sache liegt: Wohnsitz, Tatort, Arbeitsort, Lage der Wohnung oder Sitz der Behörde. Wir vertreten Sie dort.
Kann ich den Anwalt wechseln?
Ja, jederzeit. Wir übernehmen laufende Verfahren und fordern die Akte vom bisherigen Anwalt an.
Ihre Frage steht nicht dabei?
Nennen Sie uns das Datum auf dem Schreiben. Welche Frist läuft, sagen wir Ihnen am Telefon.
Anrufen 0541 00 00 00Ziel der Linie: unsere Tür
Der Weg zu uns
Hier endet die Linie: an unserer Tür.
Erstgespräch am Telefon oder bei uns im Haus. Anruf oder Formular genügt.
kanzlei@vennhorst-tellhaus.example
- Anschrift
- Am Wegebrink 7 49074 Osnabrück
- Öffnungszeiten
- Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr, danach nach Absprache
- Anfahrt
Bus 21 oder 22 bis Wegebrink. Eingang ebenerdig.
Demodaten Kanzlei, Anschrift, Telefon und E-Mail sind frei erfunden.
Oder schreiben Sie uns
Worum geht es?
Danke, Ihnen.
So geht es weiter:
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