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Rechtsgebiet

Sozialrecht

Gegen einen Bescheid bleibt ein Monat. Wir rechnen ihn nach, legen Widerspruch ein und vertreten Sie, wenn es zur Klage vor dem Sozialgericht kommt.

Widerspruch

Der Widerspruch geht binnen eines Monats nach Bekanntgabe an die Behörde; ohne Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wir begründen ihn mit den Unterlagen, auf die es ankommt.

Klage vor dem Sozialgericht

Gegen den Widerspruchsbescheid ist die Klage beim Sozialgericht möglich, ebenfalls binnen eines Monats. Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren gerichtskostenfrei.

Wo steht Ihre Sache auf diesem Weg? Wir klären es im Erstgespräch am Telefon.

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