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Rechtsgebiet

Mietrecht

Die meisten Mietstreitigkeiten entscheiden sich an Fristen und an der Abrechnung. Beides prüfen wir, bevor ein Schreiben die Gegenseite erreicht.

Nebenkosten und Mängel

Die Abrechnung muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wir prüfen Umlageschlüssel und Einzelposten. Mängel gehören dokumentiert und angezeigt, bevor gemindert wird.

Kündigung und Klage

Bei einer Kündigung sehen wir uns Form, Frist und Grund an. Für Wohnraum ist das Amtsgericht zuständig, bei Gewerberaum richtet sich die Zuständigkeit nach dem Streitwert.

Wo steht Ihre Sache auf diesem Weg? Wir klären es im Erstgespräch am Telefon.

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