Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Nach einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage. Wir prüfen Zugang, Form und Begründung und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Die Klage geht binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung an das Arbeitsgericht. Dort steht zuerst der Gütetermin, danach folgt gegebenenfalls die Verhandlung vor der Kammer.
Abmahnung und Aufhebungsvertrag
Eine Abmahnung können Sie mit einer Gegendarstellung zur Personalakte beantworten. Vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag klären wir die Folgen, etwa für das Arbeitslosengeld.
Wo steht Ihre Sache auf diesem Weg? Wir klären es im Erstgespräch am Telefon.